Wie das Bundesfinanzministerium dem LWL per Brief mitteilte, müssen Gastfamilien, die Menschen mit Behinderungen aufnehmen, ihre Einnahmen aus der Betreuung nicht versteuern. Man wolle das soziale Engagement nicht durch eine zusätzliche steuerliche Belastung gefährden.
Damit ist die lang vorhandene Rechtsunsicherheit bezüglich dieser Frage mit Beginn des Jahres 2009 endgültig geklärt.