Kosten für Mittagessen werden erstattet - auch in Bayern
Wie AP (Associated Press) meldete, entschied das BSG (Bundessozialgericht) gestern (8.12.200acht), dass Menschen mit Behinderung bei ihrer Arbeit in der Werkstatt grundsätzlich in allen Bundesländern berechtigt sind, sich die Kosten für ihr Mittagessen vom Sozialhilfeträger erstatten zu lassen.
Das BSG betrachtet das Mittagessen als Bestandteil der an Menschen mit Behinderung gezahlten Eingliederungshilfe. Das Essen in Gemeinschaft diene dazu, die Persönlichkeit weiterzuentwickeln und strukturiere den Tag.
30 000 bayrische Menschen mit Behinderung können nun auf Kostenerstattung hoffen.
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